Brandschutzordnung Teil A – C

Stellen Sie sich vor: Im Falle eines Brandes herrscht Hektik – Türen blockieren Fluchtwege, Panik greift um sich. Eine klar strukturierte Brandschutzordnung sorgt dafür, dass alle wissen, was zu tun ist, bevor es zu spät ist.

Mit einer Brandschutzordnung haben Sie ein bewährtes Regelwerk in drei klar definierten Teilen:

Teil A – für alle Personen im Gebäude

  • Kurze DIN-A4-Anweisung mit den wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall
  • Öffentlich gut sichtbar auszuhängen, damit jeder sofort weiß, wie er sich verhält

Teil B – für alle Mitarbeiter

  • Schriftliche Vorgaben zur Brand- und Rauchausbreitung
  • Anweisungen zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen
  • Erweiterte Verhaltensregeln für den Ernstfall

Teil C – für Brandschutzbeauftragte & -helfer

  • Konkrete Aufgaben wie regelmäßige Gebäude­begehungen
  • Prüfung von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation und Durchführung von Schulungen für Brandschutzhelfer

Rechtlich auf der sicheren Seite

  • Behördliche Auflagen und Brandschutzkonzepte fordern häufig eine Brandschutzordnung
  • Betreiber haften persönlich bei fehlender oder veralteter Ordnung
  • Unterweisung aller Mitarbeiter und fachkundige Prüfung der Ordnung mindestens alle zwei Jahre (DIN 14096:2014)

Ihre nächsten Schritte

  1. Begehung vor Ort: Wir analysieren Ihre Räumlichkeiten und vorhandene Dokumente.
  2. Erstellung & Anpassung: Wir entwickeln Teil B und C sowie Flucht‑ und Rettungspläne.
  3. Implementierung: Aushang, Schulung und regelmäßige Updates sorgen für dauerhaft gültige Brandschutzregeln.