Aktuelle Fortbildungen im Brandschutzservice

FORTBILDUNG BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER // Seminar 36
(nach vfdb-Richtlinie 12/09-01)

Hintergrund & Inhalte

Der Brandschutzbeauftragte ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die sich in einem Betrieb um den vorbeugenden Brandschutz kümmert; dabei muss er kein Betriebsangehöriger sein. Der Brandschutzbeauftragte soll die Gefahren frühzeitig erkennen, richtig beurteilen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen vorschlagen können. Bei allen betrieblichen Entscheidungen, die den Brandschutz betreffen, ist er mit einzubeziehen.

Für den Erhalt der Qualifikation Brandschutzbeauftragter ist in einem Zeitraum von drei Jahren die Teilnahme an Fortbildungen gemäß „Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.“ vfdb-Richtlinien vorgeschrieben. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Sach- und Fachkunde den aktuellen Erfordernissen sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften entspricht.

Wir schulen:

  • Neue Vorschriften für die Ausbildung von Brandschutzhelfern
  • Neue EU-Normen
  • Brandschutzordnungen
  • Begehungen richtig durchführen
  • Erfahrungsaustausch

Zielgruppe

Gesetzlich bestellte Brandschutzbeauftragte mit abgeschlossener Ausbildung.

Organisatorisches

Termine: 17.10.2017
Beginn/Dauer: 8.30 bis ca. 16.30 Uhr
Referent: Klaus Meding/
Firma Meding Sicherheitsanlagen
Teilnehmer: min. 8 Personen, max. 15 Personen
Kosten: 375,– Euro p. P. zzgl. 19% MwSt.
Im Preis enthalten ist ein Mittagessen.

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AUSBILDUNG ZUM BRANDSCHUTZHELFER // Seminar 37
nach Arbeitsstättenrichtlinien ASR A 2.2

Hintergrund & Inhalte

Der betriebliche Brandschutz in Deutschland wird nach der ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) organisiert. Diese regelt alle sicherheitstechnischen wie organisatorischen Brandschutzmaßnahmen in Arbeitsstätten. Dabei trägt der Betreiber der Arbeitsstätte die Verantwortung für Sicherheit und Schutz seiner Mitarbeiter. Nur wenn er sich nach den Vorgaben der ASR 2.2 aufstellt, kann er sich in einem Haftungsfall entlasten. So gilt es, nach einer Gefährdungsbeurteilung die betrieblich angemessenen technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen zu treffen. Im Normalfall ist ein Anteil von 5% der anwesenden Beschäftigten ausreichend; hierbei sind auch Schicht-betrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter zu berücksichtigen. Der theoretische Teil vermittelt, neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Organisation sowie die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen und die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Die praktische Unterweisung demonstriert aktiv den Einsatz verschiedener Löschgeräte und -taktiken. Die Teilnehmer erhalten eine Urkunde, die sie als ausgebildete Brandschutzhelfer ausweist. Somit sichern Sie sich gesetzlich als auch für den Ernstfall ab.
Wir schulen:

  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Erkennen von Bränden und korrektes Verhalten im Brandfall
  • Praktische Unterweisung

Zielgruppe

Mitarbeiter, die in Betrieben als Brandschutzhelfer tätig werden oder Personen, denen die Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes vermittelt werden sollen.

Organisatorisches

Termine: 10.05.2017 / 08.11.2017
Beginn/Dauer: 8.30 bis ca. 15.30 Uhr
Referent: Christoph Schellhorn
Teilnehmer: max. 20 Personen
Kosten: 185,– Euro p. P. zzgl. 19% MwSt. inkl. Verpflegung und Unterlagen

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LÖSCHTRAINING // Seminar 38
nach Arbeitsstättenrichtlinien ASR A 2.2

Hintergrund & Inhalte

Der betriebliche Brandschutz in Deutschland wird nach der ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) organisiert. Diese regelt alle sicherheitstechnischen wie organisatorischen Brandschutzmaßnahmen in Arbeitsstätten. Eine Brandschutzunterweisung soll alle Beschäftigten einmal jährlich über die im Betrieb auftretenden Gefährdungen informieren. Diese Durchführung muss dokumentiert werden. Für neue Mitarbeiter und bei betriebsinternen Veränderungen ist sie ebenfalls bindend. Ihre Mitarbeiter lernen durch praktische Übungen und theoretische Brandschutzunterweisungen im Brandfall richtig zu reagieren.

Wir schulen:

  • Bedienung von Feuerlöschern und Selbsthilfeeinrichtungen
  • Richtiges Verhalten im Brandfall sowie die schnelle Räumung von Gebäuden
  • Erkennen von potentiell auftretende Gefährdungen in einem Betrieb

Zielgruppe

Mitarbeiter von Betrieben, Behörden und öffentlichen Einrichtungen.

Organisatorisches

Termine: auf Anfrage
Beginn/Dauer: ca. 3 Stunden
Referent: Fabian Weinberg
Teilnehmer: max. 25 Personen
Kosten: 79,– Euro p. P. zzgl. 19% MwSt.

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