Löschtraining Seminar Nr. 38
nach Arbeitsstättenrichtlinien ASR A 2.2
HINTERGRUND & INHALTE
Der betriebliche Brandschutz in Deutschland wird nach der ASR A2.2 („Maßnahmen gegen
Brände“) organisiert. Diese regelt alle sicherheitstechnischen wie organisatorischen Brandschutzmaßnahmen in Arbeitsstätten. Dabei trägt der Betreiber der Arbeitsstätte die Verantwortung für Sicherheit und Schutz seiner Mitarbeiter. Nur wenn er sich nach den Vorgaben der ASR 2.2 aufstellt, kann er sich in einem Haftungsfall entlasten. So gilt es, nach einer Gefährdungsbeurteilung die betrieblich angemessenen technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen zu treffen.
Eine Brandschutzunterweisung soll alle Beschäftigten einmal jährlich über die im Betrieb auftretenden Gefährdungen informieren. Diese Durchführung muss dokumentiert werden. Für neue Mitarbeiter und bei betriebsinternen Veränderungen ist sie ebenfalls bindend. Ihre Mitarbeiter lernen durch praktische Übungen und theoretische Brandschutzunterweisungen im Brandfall richtig zu reagieren.
Wir schulen:
- die Bedienung von Feuerlöschern und Selbsthilfeeinrichtungen
- das richtige Verhalten im Brandfall sowie die schnelle Räumung von Gebäuden
- potentiell auftretende Gefährdungen in einem Betrieb zu erkennen und Handlungsempfehlungen zu geben
ZIELGRUPPE
Mitarbeiter von Betrieben, Behörden und öffentlichen Einrichtungen.