Beim vorbeugenden Brandschutz geht es um mehr als die Bekämpfung von Entstehungsbränden. Der Gesetzgeber verpflichtet den Betreiber eines Unternehmens zur Gestellung geeigneter Personen, die sich um alle Belange rund um den organisatorischen und betrieblichen Brandschutz kümmern.
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind heute wesentliche Bestandteile der Unternehmensführung. Die von den Berufsgenossenschaften geforderten Maßnahmen sollen die Gefährdung der Beschäftigten in Bezug auf ihre Sicherheit und Gesundheit in Betrieben minimieren. Im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes schlagen wir Maßnahmen vor, um arbeitsbedingte Unfälle in Ihrer Betriebsstätte zu vermeiden.
Beratung
Wir unterstützen Sie gerne in der Umsetzung Ihrer Konzepte des betrieblichen Brandschutzes:
– Gefährdungsbeurteilung beim Brandschutz
– Unterweisung im Umgang mit Feuerlöschern
– Ausbildung zum Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer
– Gestellung externer Brandschutzbeauftragter
Service
Unsere Brandschutzexperten schulen und unterweisen Sie in allen Belangen des betrieblichen Brandschutzes. Wir bieten Ihnen die Gestellung eines externen Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003 an. Die aktuellen Schulungsangebote hierzu entnehmen Sie bitte unserem Seminarplan. Diese Leistungen bieten wir Ihnen auch in Ihrem Unternehmen vor Ort an.